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Zeige Neuigkeit #164

EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen
Dienstag, den 18. Juni 2019, um 12:53 Uhr

Nach einem Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 müssen Arbeitgeber „ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Ein mündliches „heute etwas länger, morgen dafür etwas weniger“ ist künftig nicht mehr erlaubt. Wir haben die Lösung für dieses Problem! Kaufen Sie unser praxiserprobtes System OWKS und profitieren neben strukturierter Zeiterfassung auch von automatisierter, DATEV-kompatibler Lohnabrechnung, Dienstplanung, Qualifikationsmanagement, Apps und mehr. Kinderleichte Bedienung und ein echter Mehrwert auch für Ihre Mitarbeiter!

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